Sportwagen und Schneeketten: Passt das zusammen?
Der Winter mit seinen wechselnden Straßenverhältnissen aus Schnee, Eis oder Matsch geht auch an sportiv ambitionierten Fahrern eines entsprechenden Fahrzeugs nicht spurlos vorüber. Wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Pflichten der Straßenverkehrsordnung halten, drohen ihnen die gleichen Bußgelder wie anderen Verkehrsteilnehmern. Vor allem im winterlichen Bereich der Winterreifen- und Schneekettenpflicht. Diesbezügliche Ausnahmen sind vom Gesetzgeber nun einmal nicht vorgesehen. Die Pflichten gelten sowohl für inländische Fahrzeughalter wie für jene Autofahrer, die ihren sportlich ausgestatteten Wagen im Ausland zugelassen haben.
Wie hoch fallen die Bußgelder bei einem Verstoß aus?
Bereits ein sogenannter „einfacher Verstoß“ kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich ziehen. 20 Euro mehr sind es bei Verstößen mit einer zusätzlichen Behinderung des Straßenverkehrs und in beiden Fällen wächst das Konto im Verkehrszentralregister zudem um einen Punkt. Neu für Fahrzeughalter ist ein Bußgeld von 75 Euro, wenn er sein Fahrzeug ohne das Alpine-Winterreifen-Symbol bewegt oder das Fahren eines anderen zulässt. Eine Kann-Bestimmung sieht vor, ihm zusätzlich einen Punkt im sogenannten Fahreignungsregister einzutragen.
Einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es nicht
Weder schreibt der deutsche Gesetzgeber eine Winterreifenpflicht von »Oktober bis Ostern« noch eine generelle Verpflichtung zum Fahren mit Winterreifen vor. Stattdessen orientiert sich die Pflicht an den situativen Wintereigenschaften, schreibt aber die Verwendung von Winterreifen mit dem sogenannten »Alpine-Symbol« vor. Die oft mit M + S gekennzeichneten Reifen verlieren damit ihre Wintertauglichkeit. Beim Alpine-Symbol handelt es sich um ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke (siehe § 36 Abs. 4 StVO).
Auch Schneeketten unterliegen den Vorschriften des Gesetzgebers. Rechtskonforme Schneeketten vom Online-Shop Heuts.de sind ein perfektes Beispiel, wie sich die Winterausrüstung eines Fahrzeugs bestücken lässt. Ausschlaggebend für das Aufziehen der Ketten ist das »Verkehrszeichen 268«, ein rundes blaues Straßenschild mit dem in Weiß gehaltenen Symbol einer Schneekette. Wo es am Straßenrand auftaucht, geht es ab sofort ausnahmslos mit den wichtigen Antriebshilfen auf den Winterreifen weiter. Wird der Fahrer ohne aufgelegte Schneeketten von den Ordnungshütern angehalten und kontrolliert, droht ihm ein Verwarnungsgeld.
Schneeketten und Winterreifen müssen zusammenpassen
Ein Blick in die Bedienungsanleitung eines sportiven Fahrzeugs bringt Licht ins Dunkle, welche Größen an Reifen und Ketten zusammenpassen. Mittlerweile hält der Fachhandel eigens produzierte Schneeketten für sportliche Autos mit einem geringen Freiraumbedarf bereit. Sie lassen das beschwerliche Aufziehen in den Hintergrund rücken. Die Ketten sind optimiert für die Standmontage mit Platzverhältnissen von wenigen Millimetern. Sie haben keine Ösen, keine Haken, dafür aber eine automatische Nachspannung. Und trotz hoher Leistungsausbeute des Motors, lassen sich lange Lebenszyklen, gepaart mit einer hohen Laufkultur, miteinander verbinden.
Ebenso einfach gestaltet sich die Demontage solcher Schneeketten per Knopfdruck. Und alle Systeme tragen das TÜV-GS-Sicherheitszertifikat und erfüllen die für Sportwagen (zumindest in Österreich) geltende Ö-Norm V5117. Sie ergeben zusammen mit Nieder-Querschnitt-Reifen eine sichere und haltbare Kombination.
Ein Wort zu den elektronischen Fahrhilfen: Sie sind nur begrenzt hilfreich, sodass ein ESP bei tief verschneiten Fahrbahnen abgeschaltet werden sollte, um dem Kettenbewehrten die Chance zu geben, sich in die Schneedecke einzugraben und den benötigten Antriebsschlupf sicherzustellen.
Die Standardbereifung muss unter Umständen ausgetauscht werden
Dass Hersteller sich Gedanken über das Zusammenspiel von Winterreifen und Schneeketten machen, ist an einer Vorgabe der Größenordnungen zu erkennen. So ist die Montage von Schneeketten an Reifen bis zu einer Maximalgröße gebunden, eine Tatsache, die zum Kauf eben jener Winterreifen führen können, die in der Betriebsanleitung für den Winterbetrieb eines sportlichen Autos vorgesehen sind. Ohnehin benennt der Gesetzgeber bei aufgezogen Schneeketten eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h. Noch ein Tipp: Werden die Ketten nicht mehr benötigt, sollte eine Wasserreinigung erfolgen und die trockenen Schneehilfen leicht eingeölt werden, um deren Einsatzsicherheit zu unterstützen.